Lohnfortzahlung ohne Attest
Ist die Krankheit eines Arbeitnehmers unumstritten, so hat er auch ohne Attest Anspruch auf Lohnfortzahlung. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Kassel bekräftigt. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung diene lediglich dem Nachweis der Krankheit, habe
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