Kost und Logis zählen mit
Der gesetzliche Mindestlohn kommt, aber mit Übergangsregeln und Ausnahmen für Saisonkräfte. Ab Januar 2015 müssen Arbeitgeber bundesweit mindestens 8,50€ Stundenlohn zahlen. Bestehende Tarifverträge mit abweichenden Regeln gelten jedoch noch bis Anfang 2
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€ 5,75