Zahlungsklage wurde abgewiesen
Früherer Landkreis Apolda erhält kein Geld vom Dualen System
Wie./amd. Köln, 7. März. Die Duale System Deutschland GmbH (DSD) ist nicht verpflichtet, an den ehemaligen Landkreis Apolda 439 605,75 DM zu zahlen. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln.
Der 9. Zivilsenat in Köln wies damit die Berufung des Landkre
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€ 5,75