Auf den Zuschlag folgt der Ärger
Ungenügende Bezeichnung eines Immobilienobjektes ruft die Richter auf den Plan
AHGZ, 17.6.06 / sei
Eine Versteigerung wie viele: Der Zuschlag wird erteilt, doch dann endet die Sache vor Gericht. Schuldhafte Amtspflichtverletzung, so lautet der Vorwurf. Und: Auf die Nutzung des Grundstücks als Hotel hätte bei der Bezeichnung des Ver
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€ 5,75