Matratzen-Fall liegt nun beim EuGH
Karlsruhe. Ob für Matratzen Ausnahmen vom Widerrufsrecht gelten können, darüber muss der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilen. Der Bundesgerichtshof legte dem EuGH entsprechende Auslegungsfragen zur EU-Verbraucherrechterichtlinie vor. Geklärt werd
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