Lübeck darf Bettensteuer kassieren
Urteil OVG Schleswig lehnt Klage der Hotellerie ab
LÜBECK/BERLIN. Freude bei der Stadt, Frust bei der Hotellerie: Die Stadt Lübeck darf weiterhin Bettensteuer kassieren. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat entschieden, dass die Satzung der Hansestadt rechtskonform ist. Begründung: Die Lübecker Bette
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