Rechtliche Vorgaben zur Optimierung nutzen
Implementierung der Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln nach der EU-Verordnung birgt ökonomischen Handlungsspielraum
Berlin, 29. Juli. Zum 1. Januar 2005 greifen die Bestimmungen zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln sowie zum effizienten Warenrückrufmanagement nach Artikel 18 und 19 der EG-Verordnung Nr. 178/2002. Allerdings verbleiben die Vorgaben in wichtigen Punk
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