Bettensteuer bleibt Reizthema
HAMBURG. Die Bettensteuer sorgt weiter für Ärger. In Hamburg gilt die Matratzen-Maut seit dem 1. Januar ausschließlich für Freizeitreisende. Geschäftskunden müssen die Abgabe laut Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts nicht entrichten.
DEHOGA
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