Grundsatzurteil zu Gegendarstellungen
Karlsruhe. Ein Anspruch auf Gegendarstellung kann auch bestehen, wenn der Betroffene zuvor auf Anfrage keine Stellungnahme abgegeben hat – so das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Streit zwischen Thomas Gottschalk und dem „Spiegel“. Das Magazin wa
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