Bonn setzt bei Tabakwerbeverbot auf die EuGH-Klage
Zweimonatsfrist für Klageeinreichung läuft bis Oktober - Verletzung des Subsidiaritätsprinzips gerügt
p.k. Bonn, 27. August. Nachdem das EU-Werbeverbot für Tabakerzeugnisse mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft getreten ist, bleibt der Bundesregierung jetzt eine Frist von zwei Monaten um die geplante Klage vor dem
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