Analyse
„Auffassung entbehrt jeglicher Grundlage“
Bundesernährungsministerium bekräftigt Kettenverantwortung des Handels – Beispiel Lidl / Von Bernhard Kühnle
Berlin. In seiner LZ-Analyse „Da irrt die Bundesministerin“ vertrat der Lebensmittelrechtler Markus Grube die Auffassung, mit einer Kettenverantwortung werde dem Einzelhandel „Unmögliches abverlangt“, denn niemand könne für das Handeln der gesamten Kette haften. Das Bundesernährungsministerium weist dies mit großem Nachdruck zurück.
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