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    Lebensmittel Zeitung 51 vom 23.12.1999 Seite 008

    Handel

    Strafe für Geheimniskrämerei

    Landgericht weist Beschwerde zurück - Norma-Inhaber muss zahlen

    gh. Frankfurt, 23. Dezember. Sich seiner Publizitätspflichten zu entziehen, ist preiswert. Der Discounter Norma weigert sich nach wie vor, sich in die Bücher gucken zu lassen und muss dafür lediglich ein zweimaliges Zwangsgeld in Höhe von zusammen 16 000

    [1918 Zeichen] € 5,75