Vergaberecht
Rechtsanwalt Dr. Frank Roth von DLA Piper, Köln Nachprüfungsantrag: Nur ein potenzieller Auftragnehmer kann Antragsteller sein. Erfolg kann nur derjenige haben, der darlegt, sich bei ordnungsgemäßer Vergabe um den Auftrag beworben zu haben und willens gewesen zu sein, die jeweils einzugehenden Verträge im eigenen Namen mit dem öffentlichen Auftraggeber abzuschließen. VK Münster, Beschluss vom 27. Januar 2010, Az. VK 25/09
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