Rechtzeitige Bildung der Instandhaltungsrückstellung für Wohnanlagen Voraussetzung zur Durchführung werterhöhender Instandhaltungsmaßnahmen / Ein Beitrag von Edgar Oswald
München (tgs) - Die Bildung einer Instandhaltungsrückstellung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben; sie liegt vor allem auch im Interesse aller Wohnungseigentümer, und zwar vom Beginn des Bestehens einer Wohnanlage an. Erst recht ist die Bildung einer Instandhaltungsrückstellung bei älteren Wohnanlagen dringend geboten. Damit die finanziellen Mittel rechtzeitig und bei plötzlichem Bedarf zur Verfügung stehen, ist die Instandhaltungsrückstellung in angemessener Höhe zu bilden, d. h. je älter die Wohnanlage ist, um so höher muß sie gebildet werden. Das liegt auch im Interesse der Wohnungseigentümer, die ihre Wohnung vermietet haben. Auf die Einzelheiten hierzu soll nachfolgend eingegangen werden.
[13809 Zeichen]
€ 5,75