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    Lebensmittel Zeitung 10 vom 09.03.2018 Seite 24

    Recht und Politik

    Amazons „Dash Button“ ist unzulässig

    München. Amazon informiert bei seinem Dash Button nicht hinreichend über georderte Ware und deren Preis und muss daher die aktuelle Ausgestaltung unterlassen. Das hat das Landgericht München auf eine Klage der Verbraucherzentrale NRW entschieden. Die

    [645 Zeichen] € 5,75