Amazon verteidigt Dash Button
Online-Händler sieht Angebot im Einklang mit geltendem Recht
Düsseldorf. Die Verbrauchzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) geht gerichtlich gegen die Bestellung per Knopfdruck vor. Der Online-Gigant hatte eine Unterlassungserklärung verweigert.
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