Widerrufsbelehrung von Amazon reicht nicht
Ein Händler, der seine Waren über das Internet-Portal Amazon vertreibt, muss eine eigene Widerrufsbelehrung bereithalten. Dies hat kürzlich das Amtsgericht Mettmann entschieden (Urteil vom 06.08.2014, Az. 21 C 304/13).
In dem der Entscheidung zu G
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