RECHT
Scout-Ranzen auch auf Marktplätzen
Der Scout-Hersteller Sternjakob darf einem Berliner Händler nicht verbieten, seine Schulranzen über Marktplätze wie Ebay und Amazon zu verkaufen. Mit diesem Urteil hat der Kartellsenat des Kammergerichts Berlin der Klage des Händlers entsprochen. Der Sch
[635 Zeichen]
€ 5,75