Was Arbeitgeber wissen müssen
Arbeitsrecht Von der Mindestlohn-Regelung sind alle betroffen – auch wer mehr als 8,50 Euro zahlt.
STUTTGART. Viel Zeit bleibt Gastronomen und Hoteliers nicht mehr: Denn zum 1. Januar 2015 heißt es 8,50 Euro brutto pro Stunde, für jeden ab 18 Jahre – unabhängig von Qualifikation, Betriebsgröße und Region. Und bereits zum 1. Januar 2017 kommt die erste
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