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    Lebensmittel Zeitung 49 vom 09.12.2011 Seite 026

    Recht

    Schweppes siegt

    Auslobung Sparkling Tea ist nicht irreführend – Keine Revision

    Köln. Schweppes muss sein Produkt „Sparkling Tea“ weder bei der Auslobung der Flaschen noch bei seiner Werbung ändern. Es liegt keine Irreführung vor, entschied nun letztinstanzlich das OLG Köln. Das könnte Auswirkungen auf andere Near-Water Getränke haben.

    [2095 Zeichen] € 5,75

    Lebensmittel Zeitung 49 vom 09.12.2011 Seite 26

    Recht

    Schweppes siegt

    Auslobung Sparkling Tea ist nicht irreführend – Keine Revision

    Köln. Schweppes muss sein Produkt „Sparkling Tea“ weder bei der Auslobung der Flaschen noch bei seiner Werbung ändern. Es liegt keine Irreführung vor, entschied nun letztinstanzlich das OLG Köln. Das könnte Auswirkungen auf andere Near-Water Getränke haben.

    [2095 Zeichen] € 5,75