Karamellpudding-Urteil
Ehrmann will Rechtsmittel einlegen
Das LG München hat es Ehrmann verboten, Pudding, der keine karamellisierten Erzeugnisse aus Zucker enthält, als „Caramel Pudding“ zu bezeichnen (Az.: 33 O 13261/21). Laut dem Zutatenverzeichnis enthält das Produkt kein Karamell. Der Durchschnittsverb
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