Karlsruhe stärkt den selektiven Vertrieb
Vertriebsbinder können zur Kontrolle der Händler Kontrollnummern auf Produkten anbringen - Von Diethard Wiechmann
Karlsruhe, 29. Juli. Hersteller, die ein rechtlich wirksames Vertriebssystem aufgebaut haben, dürfen Kontrollnummern auf den Produkten einsetzen, um die Vertragstreue der am Vertriebssystem teilnehmenden Händler zu kontrollieren. Dies entschied der Bundes
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