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    Lebensmittel Zeitung 41 vom 10.10.2008 Seite 026

    Recht

    Letzte Entscheidung über Flashmob

    Neue Arbeitskampfmethode trifft Handel schmerzhaft - Bundesarbeitsgericht entscheidet

    Berlin. Ob sogenannte Flashmobs als Blockade-Aktionen im Einzelhandel in Tarifauseinandersetzungen zulässig sind, darüber wird letztinstanzlich das Bundesarbeitsgericht entscheiden. Der Handelsverband Berlin-Brandenburg will nach einer Niederlage vor dem

    [2891 Zeichen] € 5,75