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    Lebensmittel Zeitung 49 vom 04.12.2009 Seite 022

    Recht

    "Am siebten Tage sollst du ruhen"

    Bundesverfassungsgericht spricht Grundsatzurteil - Sonntagsverkauf nur als Ausnahme - Handel kann damit leben

    Karlsruhe. Es gibt einen grundgesetzlichen Anspruch auf Sonntagsruhe und der ist vom Staat besonders zu schützen, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Verkauft werden darf an Sonntagen trotzdem - allerdings in engen Grenzen. Bloße wirtschaftliche Umsa

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