Wettbewerbsrecht im touristischen
Unternehmen
Bei einer Abmahnung muß schnell reagiert
werden
FVW 12. 4. 96. Bis vor einigen Jahren schien
die Bedeutung wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen in der
Praxis auf touristische Großunternehmen, vor allem
Reiseveranstalter, beschränkt zu sein. Eine Fülle von
Gerichtsentscheidungen und die spektakuläre Abmahnaktion
durch den "Verein für faire Marktwirtschaft
e.V." haben gezeigt, daß sich auch
mittelständische und kleine Unternehmen mit
wettbewerbsrechtlichen Fragen befassen müssen.
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