Subcharter-Kodex der deutschen
Ferienflieger
Mit freiwilliger Beschränkung Vertrauen
schaffen
FVW 21. 6. 96. Die deutschen
Ferienfluggesellschaften haben sich auf ein gemeinsames
Vorgehen beim Einsatz von Subchartern geeinigt. Beim
Ausfall eigenen Fluggerätes dürfen nur noch
Ersatzmaschinen bestimmter Airlines zum Einsatz kommen.
Außerdem sollen die Bedingungen, unter denen
Veranstalter Carrier aus Drittlandsstaaten im
Charterverkehr einsetzen dürfen, verschärft werden.
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