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    Lebensmittel Zeitung 29 vom 20.07.2001 Seite 032

    Recht

    Impfverbot bei Maul-und Klauenseuche bestätigt

    Gerichtshof: Nichtimpfung ist das geeignete Mittel um den EU-Viehbestand zu schützen - Verstoß gegen den Tierschutz liegt nicht vor

    Luxemburg, 19. Juli. Das EU-Verbot der vorbeugenden Impfung gegen die Maul-und Klauenseuche (MKS) ist nach Meinung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar und entspricht auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. In ei

    [2660 Zeichen] € 5,75