Impfverbot bei Maul-und Klauenseuche bestätigt
Gerichtshof: Nichtimpfung ist das geeignete Mittel um den EU-Viehbestand zu schützen - Verstoß gegen den Tierschutz liegt nicht vor
Luxemburg, 19. Juli. Das EU-Verbot der vorbeugenden Impfung gegen die Maul-und Klauenseuche (MKS) ist nach Meinung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar und entspricht auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
In ei
[2660 Zeichen]
€ 5,75