Coca-Cola muss Edeka nicht beliefern
Urteil des Landgerichts Hamburg – Kein Preismissbrauch durch Getränkekonzern belegt
Das LG Hamburg hat seine Einstweilige Verfügung aufgehoben, die Coca-Cola trotz Lieferstopp zur Weiterbelieferung von Edeka zu den zum Jahresbeginn vereinbarten Konditionen verpflichtete.
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