dm erzielt Etappensieg im Geschäft mit Arzneien
Bundesverwaltungsgericht erklärt Bestell- und Abholservice für rechtens -
Karlsruher planen Roll-Out - Apothekerlobby schlägt Alarm
Karlsruhe. dm darf in seinen Filialen einen Bestell- und Abholservice für Arzneimittel anbieten. Das haben die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes entschieden.
Es ist eine weitere bittere Pille für den Apothekerstand in Deutschland: In der vergangenen
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