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Sturz im Hotel ist privates Pech
Auch wer sich auf Geschäftsreise verletzt, muss dafür in bestimmten Fällen selbst zahlen – nämlich dann, wenn eine nicht dienstliche Aktion zu der Verletzung geführt hat. Das entschied das hessische Landessozialgericht (Aktenzeichen: L 3 U 198/17). G
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€ 5,75