Allgemeinverfügung auch im Internet
Wie. Hannover, 11. Mai. Die Allgemeinverfügungen nach § 47 a des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) sind dem jeweiligen Bundesanzeiger zu entnehmen. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat diese Verf
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