Nordrhein-Westfalen
Kölner Bettensteuer bleibt
Rechtsstreit Verwaltungsgericht weist Klage von Hoteliers gegen neue Steuersatzung ab. DEHOGA wartet Urteilsbegründung ab.
Köln. Das Verwaltungsgericht Köln hat die neue Fassung der Kölner Bettensteuer für rechtens erklärt. Die Kölner Hoteliers haben durch die Bettensteuer zwar erhöhten Personal- und Sachaufwand. Dieser sei jedoch nicht unverhältnismäßig groß. Vier Hotel
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