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    Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung 40 vom 08.10.2016 Seite 23

    Regional West

    Nordrhein-Westfalen

    Kölner Bettensteuer bleibt

    Rechtsstreit Verwaltungsgericht weist Klage von Hoteliers gegen neue Steuersatzung ab. DEHOGA wartet Urteilsbegründung ab.

    Köln. Das Verwaltungsgericht Köln hat die neue Fassung der Kölner Bettensteuer für rechtens erklärt. Die Kölner Hoteliers haben durch die Bettensteuer zwar erhöhten Personal- und Sachaufwand. Dieser sei jedoch nicht unverhältnismäßig groß. Vier Hotel

    [1212 Zeichen] € 5,75