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    Lebensmittel Zeitung 09 vom 03.03.2006 Seite 040

    Recht

    Chance für steuerfreie Tagungsreisen

    Trotz Freizeitanteil gelten dienstliche Ausflüge nicht mehr komplett als Arbeitslohn / Von Uwe Albert

    Hamburg, 2. März. Für Arbeitgeber und Veranstalter von Incentive- und Tagungsreisen hat die jüngste Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs erhebliche Verbesserungen mit sich gebracht. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 18.8.2005 (Az: VI R 32

    [4746 Zeichen] € 5,75