Chance für steuerfreie Tagungsreisen
Trotz Freizeitanteil gelten dienstliche Ausflüge nicht mehr komplett als Arbeitslohn / Von Uwe Albert
Hamburg, 2. März. Für Arbeitgeber und Veranstalter von Incentive- und Tagungsreisen hat die jüngste Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs erhebliche Verbesserungen mit sich gebracht.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 18.8.2005 (Az: VI R 32
[4746 Zeichen]
€ 5,75