Kassel sorgt für Rechtssicherheit
Für den Unfallschadensersatz gilt die Reichsversicherungsordnung
Wie. Kassel, 18. April. Für Schadensersatzansprüche nach einem Arbeitsunfall gilt auch für Arbeitnehmer der neuen Bundesländer die Reichsversicherungsordnung (RVO). Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
In der ehemaligen DDR hatte der Arbeitnehmer, d
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