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    Lebensmittel Zeitung Nr. 16 vom 19.04.1996 Seite 030

    Recht

    Kassel sorgt für Rechtssicherheit

    Für den Unfallschadensersatz gilt die Reichsversicherungsordnung

    Wie. Kassel, 18. April. Für Schadensersatzansprüche nach einem Arbeitsunfall gilt auch für Arbeitnehmer der neuen Bundesländer die Reichsversicherungsordnung (RVO). Dies entschied das Bundesarbeitsgericht. In der ehemaligen DDR hatte der Arbeitnehmer, d

    [2459 Zeichen] € 5,75