Ein Persilschein für das Vfw-System
LG Köln: Systemteilnehmer verstoßen nicht gegen UWG-Regeln - Einzelhändler genießt nach Länder-Zustimmung Vertrauensschutz
Köln, 8. Januar. Das Pfand- und Rücknahmesystem der Vfw AG ist wettbewerbsrechtlich zulässig. Ein Einzelhändler, der diesem System angeschlossen ist, verstößt nicht gegen § 1 UWG. Dies entschied das Landgericht Köln am Ende des Jahres 2003 und wies damit
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