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    Lebensmittel Zeitung 27 vom 09.07.2010 Seite 024

    Recht

    Ginkgo-Drink verboten

    Bundesgerichtshof untersagt Vertrieb von Getränk "Carpe Diem"

    Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat den Vertrieb eines Ginkgo-haltigen Erfrischungsgetränks von Carpe Diem untersagt. Das Urteil könnte Folgen für alle Lebensmittel mit Ginkgo-Zusatz haben. Das Produkt der Red-Bull-Tochter Carpe Diem mit 0,02 Prozent G

    [1321 Zeichen] € 5,75