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    Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung 24 vom 09.06.2012 Seite 019

    Regional und Lokal Süd

    Kurz notiert

    München. Die Stadt München kämpft weiterhin um die Bettensteuer. Weil der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Steuer für verfassungswidrig erklärte, soll nun die nächste Instanz, das Bundesverwaltungsgericht, ein Urteil fällen. 2,50Euro pro Nacht soll

    [1159 Zeichen] € 5,75

    Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung 24 vom 09.06.2012 Seite 19

    Regional und Lokal Süd

    Kurz notiert

    München. Die Stadt München kämpft weiterhin um die Bettensteuer. Weil der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Steuer für verfassungswidrig erklärte, soll nun die nächste Instanz, das Bundesverwaltungsgericht, ein Urteil fällen. 2,50Euro pro Nacht s

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