Bayern überarbeitet Pranger
Hygiene Baumängel zählen nicht mehr zum Bußgeld.
MÜNCHEN. Ein Bundesgesetz lässt sich nicht ausradieren. Aber dass es sich für Gastwirte lohnt, sich gegen die Anprangerung im Netz zu wehren, zeigen jüngste Entwicklungen. So hat noch vor einem endgültigen Urteil zur Verfassungsrechtlichkeit des Prangers
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