Kurz notiert
Separate Raucherräume dürfen nicht nur mit einem Vorhang abgetrennt werden. "Erforderlich ist eine geschlossen zu haltende Tür", urteilte das Verwaltungsgericht Koblenz. Nur so sei der Schutz der Bevölkerung gewährleistet. Betreiber einer Gaststätte hatt
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