Weinkritiker müssen verkostet haben
Ohne Weinprobe ist negatives Testurteil rechtswidriger Eingriff in den Winzerbetrieb / Von Diethard Wiechmann
Frankfurt, 29. Februar. Negative Behauptungen über Weine und Weingüter können nur dann in einer Testzeitschrift aufgestellt werden, wenn die Tester die negativ bewerteten Weine auf einer Weinprobe verkostet haben und die Weingüter begutachtet wurden. Test
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