„Nicht erst auf den ersten Antrag warten“
Frankfurt. Ab dem 6. Januar besitzen Beschäftigte einen Auskunftsanspruch über das Gehalt ihrer Kollegen. Gleiches Entgelt für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ist das Ziel des Entgeltransparenzgesetzes. Wie Betriebe mit der neuen Rechtslage umgehen können, schildert Arbeitsrechtlerin Katja Häferer.
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