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    Lebensmittel Zeitung 16 vom 21.04.2017 Seite 1,3

    Seite 1

    Edeka-Urteil führt Fiskus vor

    Finanzbehörden müssen Umsatzsteuern in dreistelliger Millionenhöhe an den Handel zahlen

    Hamburg. Der deutsche Staat hat sich an der Umsatzsteuer für die Edeka-Gruppe verhoben und muss nun weit über den Einzelfall Edeka hinaus die Folgen dafür tragen. Allein der Lebensmittelhandel erhält einen Geldsegen in deutlich dreistelliger Millionenhöhe.

    [4004 Zeichen] € 5,75