Rolex muss Google Adwords zulassen
Karlsruhe. Der Uhrenhersteller Rolex muss einem Juwelier die Nutzung des Markennamens für Google Adwords ermöglichen. Eine sogenannte „Allgemeine Markenbeschwerde“ bei Google ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs jedenfalls dann unlauter, wenn
[1014 Zeichen]
€ 5,75