Das Alter spielt eine Rolle
Laut BAG dürfen Sozialpläne nach Lebensalter differenzieren
Erfurt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Differenzierung nach Lebensalter sowie Betriebszugehörigkeit in Sozialplänen bestätigt.
Die Regelung des § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG, die diese Unterscheidung zulässt, verstößt nicht gegen das gemeinschaftsrechtl
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