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    Lebensmittel Zeitung 24 vom 11.06.2004 Seite 029

    Recht

    Der Ladenschluss bleibt weiter gültig

    Karlsruhe: Das Öffnungsverbot an Sonn-und Feiertagen und das Verkaufsverbot an Samstagen nach 20 Uhr sind verfassungskonform

    Karlsruhe, 9. Juni. Das grundsätzliche Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am Mittwoch dieser Woche. Auch die Regelung zum Ladenschluss der Verka

    [6678 Zeichen] € 5,75