Business-Pakete sind die Lösung
Frühstück darf mit anderen 19-Prozent-Nebenleistungen in Pauschalen ausgewiesen werden
STUTTGART. Rechtzeitig zur ITB hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) in einem Schreiben die noch offenen rechtlichen Fragen zur Mehrwertssteuersenkung beantwortet. Demnach muss das Frühstück zwar weiterhin mit 19 Prozent versteuert und getrennt vo
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