„Als Druckmittel nicht beliebig einsetzbar“
Die Änderung des Baugesetzbuches erleichtert Abriss von City-Immobilien – Für Hertie-Häuser nur bedingt anzuwenden
Frankfurt. Der neugefasste § 179 Baugesetzbuch gibt Gemeinden erstmals die Möglichkeit, Eigentümer einer sogenannten Schrottimmobilie auch in unbeplanten Innenbereichen zu verpflichten, einen Abriss dulden zu müssen. Zudem können sie an den Kosten finanziell beteiligt werden (siehe Kasten). Dies kann zum Beispiel Städten mit leerstehenden Hertie-Häusern ein neues Instrumentarium an die Hand geben, so Dr. Torsten van Jeger, Partner bei der Anwaltskanzlei Taylor Wessing in Düsseldorf.
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