Sittenwidrige Teilzeitverträge
Keine Arbeitsverpflichtung unter der Geringfügigkeitsgrenze
Wie. Köln, 12. April. Verträge, durch die sich Teilzeitarbeitnehmer(- innen) verpflichten, unterhalb der sogenannten Geringfügigkeitsgrenze, das heißt ohne Sozialversicherung, zu arbeiten, sind sittenwidrig.
Dies entschied das Landesarbeitsgericht Köln
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