Arbeitgeber muß wiedereinstellen
Wie. Kassel, 20. August. Entscheidet sich der Arbeitgeber, eine Betriebsabteilung stillzulegen und kündigt er deshalb den dort beschäftigten Arbeitnehmern, so ist er regelmäßig zur Wiedereinstellung entlassener Arbeitnehmer verpflichtet, wenn er sich noch
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