Telefax rechtzeitig im Gericht angekommen
Wie./vwd. Kassel, 19. August. Ein Telefax gilt als angekommen, wenn das Empfangsgerät es aufgezeichnet hat. Ob es auch ausgedruckt und dem Empfänger vorgelegt wurde, ist egal, heißt es in einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG)
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